Visabestimmungen und weitere Informationen zur Einreise in die USA
AUSTAUSCH
Wenn Sie mit einem Austauschprogramm in die
Vereinigten Staaten reisen möchten, brauchen Sie ein Visum, da dies der einzig
legale Weg ist, um in die USA einzureisen.
Ausnahmen:
Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine
Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus
absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum
für Besucher beantragen und benötigen KEIN
Austauschvisum. Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine
Wahlstation durchlaufen möchten.
Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst
über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.
Lassen Sie sich von Ihrer Austauschorganisation das Formblatt IAP-66
austellen und zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie
damit Ihren Visumsantrag stellen. (Antragsformular
OF-156 können Sie hier herunterladen!)
Studentenvisa
Im allgemeinen muß jeder, der in den Vereinigten
Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.
Es gibt zwei Arten von Studentenvisa:
ein Visum
für akademische Studien
ein Visum,
das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist, z.B. um
einen Flugschein zu erwerben.
Lassen Sie sich von Ihrer Schule oder Universität das Formblatt I-20 ausgefüllt
zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie Ihren Visa-Antrag
stellen.
Im Rahmen des
Programms für die visafreie Einreise in die Vereinigten Staaten benötigen die
Staatsbürger der folgenden Länder für Urlaubs- und Geschäftsaufenthalte von
bis zu 90 Tagen normalerweise KEIN Visum: Andorra, Argentinien, Australien,
Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland,
die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, die
Schweiz, Singapur, Slovenien, Spanien und Uruguay.
Beachten Sie
bitte, daß Staatsbürger von Griechenland und der Türkei ein
Visum BENÖTIGEN.
Personen, die im Rahmen des Programms für visafreies Reisen in die USA reisen,
ist es nicht gestattet, zu arbeiten, ein Praktium zu machen oder eine Schule zu
besuchen. Dafür wird ein Visum benötigt. Um visafrei in die Vereinigten
Staaten einzureisen, oder für eine visafreie Durchreise müssen Sie folgende
Bedingungen erfüllen:
1. Ihr Aufenthalt in den USA dauert höchstens 90 Tage.
2. Sie reisen mit einem Reisepaß ein, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes in den USA gültig ist. (Für deutsche Staatsbürger den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass / Kinderausweis (letzterer mit oder ohne Photo). Bei Staatsbürgern mancher anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.)
3. Sie sind im Besitz eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets.
4. Sie reisen mit einem Transportunternehmen in die USA ein, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist; dies sind die meisten Flug- und Schiffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.
Die Landeinreise von Mexiko und Kanada in die Vereinigten Staaten ist für einen
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ebenfalls ohne Visum möglich. An der Grenze müssen
Sie folgende Nachweise erbringen:
1. Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren gesamten USA-Aufenthalt.
2. Sie haben die Absicht, die Vereinigten Staaten nach höchstens 90 Tagen wieder zu verlassen.
Sie müssen
bei einer Landeinreise ausserdem ein kurzes Formblatt ausfüllen sowie eine Gebühr
von 6 U.S.-Dollar bezahlen.
Wenn Sie visafrei in die Vereinigten Staaten eingereist sind, können Sie
innerhalb der 90 Tage Reisen nach Kanada, Mexiko und in die Karibik unternehmen
und auf jeglichem Weg in die Vereinigten Staaten zurückkehren.
Wenn Ihre Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen, stellen
Sie bitte KEINEN Visaantrag. Sie werden allerdings ein kurzes Formblatt ausfüllen
müssen, das Sie an Bord von Ihrer Flug- oder Schiffahrtsgesellschaft bekommen.
Bitte beachten Sie, daß bestimmte Reisende in jedem
Fall ein Visum benötigen. Zu diesem Personenkreis gehören:
1. Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant. Bitte hören Sie sich dazu den Ansageteil für Au- Pairs und Praktikanten an;
2. Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;
3. Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;
4. Personen, denen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;
5. Personen, die vorbestraft sind, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen Krankheit leiden, die rauschgiftsüchtig sind oder mit Drogen handeln;
6. Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren;
7. Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen Organisationen waren oder sind.
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, benötigen Sie ein Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten.
Weitere Informationen sind unter den folgenden
Nummern erhältlich:
Visa-Informationsdienst (Tonband): 0190-270-789 (DM 1,21 / Min., Legion)
Visa Informationsdienst (Live Service): 0190-88 22 11 (DM 3,63 / Min., Legion)
Besucher-Visum?
Sie brauchen ein Besucher-Visum, wenn Sie
vorhaben, zu Urlaubs- oder Geschäftsbesuchen in die Vereinigten Staaten zu
reisen und länger als 90 Tage bleiben möchten.
Sie möchten aus rein geschäftlichen oder touristischen Gründen in die
Vereinigten Staaten reisen.
Sie haben vor, sich nur für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Dauer in den USA
aufzuhalten.
Sie haben einen festen Wohnsitz außerhalb der USA, sowie andere bindende
Verpflichtungen, die Ihre Rückkehr aus den USA erforderlich machen.
Besuchern mit einem B-Visum ist es nicht gestattet, während
ihres Aufenthaltes in den USA eine Arbeit (bezahlt oder unbezahlt) aufzunehmen,
zu studieren, oder Kinder zu betreuen.
Bitte beachten Sie, daß ein Visum keine Garantie für die Einreise in die
Vereinigten Staaten bedeutet. Die amerikanische Einwanderungsbehörde INS
entscheidet letztlich über die Einreise und die Aufenthaltsdauer in den USA.
Antragsteller deutscher Staatsangehörigkeit, aus EU-Ländern oder aus Drittländern
mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung für
Deutschland sollten ihren Antrag entweder per Post oder durch die "Drop
Box" einreichen. Alle anderen Antragsteller müssen
vorher einen Termin vereinbaren, in dem Sie die folgende Nummer anrufen: 0190-88
22 11.
Visabeantragung und Kosten
Die Visa-Bearbeitungsgebühr beträgt z.Zt.
DM 85.50
1)
WER
MUß EINEN VISAANTRAG FÜR DIE EINREISE IN DIE USA STELLEN?
Sie müssen einen Visaantrag stellen, wenn Sie:
die
Absicht haben, in den Vereinigten Staaten eine Stelle (bezahlt oder unbezahlt)
anzunehmen (gilt auch für Au-pairs and Praktikanten);
die
Absicht haben, sich länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten aufzuhalten,
z.B. als Tourist, um eine Schule oder Universität zu besuchen;
während
der letzten fünf Jahre des Landes verwiesen wurden oder Ihnen die Einreise in
die USA schon einmal verweigert wurde;
vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden oder psychischen Krankheit
leiden;
rauschgiftsüchtig sind oder mit Drogen handeln, an den Verfolgungen des
nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren oder Mitglied einer
terroristischen Organisation waren oder sind.
2) DAS UNITED STATES VISA WAIVER PROGRAM TRIFFT DANN AUF SIE ZU UND BEFREIT SIE VON
DER VISUMSPFLICHT, WENN:
Sie die
Staatsbürgerschaft eines der folgenden Länder besitzen: Andorra, Argentinien,
Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland,
die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Slowenien,
Schweden, die Schweiz, Singapur, Spanien oder Uruguay
und:
Ihr
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten weniger als 90 Tage dauert.
Informationen
zum Visa Waiver Program
3)WIE KANN ICH ZU EINER SCHNELLEN UND PROBLEMLOSEN
BEARBEITUNG MEINES VISAANTRAGES BEITRAGEN?
Warten
Sie nicht bis zur letzten Minute! Erkundigen Sie sich frühzeitig über eine mögliche
Visumspflicht. Zum Beispiel kann es einige Wochen dauern, bis Sie ein
Studentenvisum beantragen können, da Sie bestimmte Dokumente von der Schule
anfordern müssen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag wenn möglich vier bis
sechs Wochen vor Ihrer geplanten Abreise einzureichen.
Deutsche Staatsbürger sollten nicht persönlich beim Konsulat vorsprechen! Wenn
Sie deutscher Staatsbürger sind, Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung, einer
unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürger eines EU Landes sind,
schicken Sie uns bitte Ihren Pass per Post zu (bitte kein Einschreiben). Die
Konsularbeamten werden Ihr Visum ausstellen und Ihnen Ihren Paß per Post zurückschicken.
Ein persönliches Erscheinen bei der Konsularabteilung kann die Ausstellung des
Visums verzögern, da die Konsularbeamten zu viel Zeit am Schalter verbringen müssen,
anstatt Visaanträge bearbeiten zu können. Ihr Visum wird
nicht am gleichen Tag ausgestellt und kann nicht persönlich abgeholt werden..
4) NOTWENDIGE DOKUMENTE
Reichen
Sie die nötigen Unterlagen vollständig ein! Die folgenden Dokumente sind
einzureichen: Zusammen mit den im jeweiligen Informationsteil erwähnten
Unterlagen müssen Sie noch folgende Unterlagen bei der Visabeantragung
einreichen: Visaantrag per Post
Staatsbürger bestimmter Nationalitäten müssen zusätzliche Visa-Ausstellungsgebühren
überweisen. Ob eine solche Visakategorie auf Sie zutrifft und die Höhe der
zu bezahlenden Gebühren wird Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Visaantrages
durch die Konsularabteilung mitgeteilt. Sobald dann der zweite Überweisungsbeleg
beim Konsulat vorliegt, kann Ihr Visum ausgestellt werden. Diese zweite Gebühr
muss auf ein spezielles Konto der Botschaft überwiesen werden:
Dresdner Bank AG Berlin, BLZ: 120 800 00, Konto Nr. 40 512 576 01. Sämtliche
Gebühren können nur in DM entrichtet werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums auf dem Antragsformular OF-156.
Die folgenden Antragsteller müssen ihr Visum persönlich beantragen:
5) WIE WIRD DAS VISUM PERSÖNLICH BEANTRAGT?
Es besteht keine Möglichkeit mehr, das Visum persönlich zu beantragen, es sei denn, Sie haben vorher einen Termin mit uns vereinbart, wie zuvor erwähnt. Sie werden gebeten, falls Sie ein Visum benötigen, dieses per Post zu beantragen oder unsere "Drop Box" (Briefkasten), der sich vor der Botschaft oder den Konsulaten befindet, zu benutzen. Die Konsularabteilungen in Düsseldorf, Hamburg, Leipzig, und München stellen keine Visa aus.
Falls für Sie ein persönliches Erscheinen unerlässlich ist, rufen Sie bitte unseren Live Service an, um einen Termin zu vereinbaren: 0190-88 22 11 (3,63 DM pro Minute, Legion; Mo-Fr 07:00-20:00 Uhr)
Die Bearbeitungszeit dauert etwa zwei bis drei Wochen. Während der
Reisehochsaison müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Sollte
wider Erwarten ein Interview nötig sein, wird das Konsulat mit Ihnen Kontakt
aufnehmen.
Staatsbürger von nicht-EU Ländern, die nicht im Besitz einer
Aufenhaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind, sollten
ihren Visaantrag je nach Wohnort in Frankfurt
oder Berlin stellen.
Diese Antragsteller müssen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch
vereinbaren, indem Sie die folgende Nummer anrufen: 0190-88 22 11.
Weitere Informationen sind unter den folgenden Nummern erhältlich:
Visa-Informationsdienst (Tonband): 0190-270-789 (DM 1,21 / Min., Legion)
Visa Informationsdienst (Live Service): 0190-88 22 11 (DM 3,63 / Min., Legion)
Visabestimmungen und weitere Informationen zur Einreise in die USA
AUSTAUSCH
Wenn Sie mit einem Austauschprogramm in die
Vereinigten Staaten reisen möchten, brauchen Sie ein Visum, da dies der einzig
legale Weg ist, um in die USA einzureisen.
Ausnahmen:
Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine
Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus
absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum
für Besucher beantragen und benötigen KEIN
Austauschvisum. Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine
Wahlstation durchlaufen möchten.
Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst
über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.
Lassen Sie sich von Ihrer Austauschorganisation das Formblatt IAP-66
austellen und zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie
damit Ihren Visumsantrag stellen. (Antragsformular
OF-156 können Sie hier herunterladen!)
Studentenvisa
Im allgemeinen muß jeder, der in den Vereinigten
Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.
Es gibt zwei Arten von Studentenvisa:
ein Visum
für akademische Studien
ein Visum,
das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist, z.B. um
einen Flugschein zu erwerben.
Lassen Sie sich von Ihrer Schule oder Universität das Formblatt I-20 ausgefüllt
zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie Ihren Visa-Antrag
stellen.
Im Rahmen des Programms für die visafreie Einreise in die Vereinigten
Staaten benötigen die Staatsbürger der folgenden Länder für Urlaubs- und
Geschäftsaufenthalte von bis zu 90 Tagen normalerweise KEIN Visum: Andorra,
Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein,
Luxemburg, Monaco, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal,
San Marino, Schweden, die Schweiz, Singapur, Slovenien, Spanien und Uruguay.
Beachten Sie
bitte, daß Staatsbürger von Griechenland und der Türkei ein
Visum BENÖTIGEN.
Personen, die im Rahmen des Programms für visafreies Reisen in die USA reisen,
ist es nicht gestattet, zu arbeiten, ein Praktium zu machen oder eine Schule zu
besuchen. Dafür wird ein Visum benötigt. Um visafrei in die Vereinigten
Staaten einzureisen, oder für eine visafreie Durchreise müssen Sie folgende
Bedingungen erfüllen:
1. Ihr Aufenthalt in den USA dauert höchstens 90 Tage.
2. Sie reisen mit einem Reisepaß ein, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes in den USA gültig ist. (Für deutsche Staatsbürger den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass / Kinderausweis (letzterer mit oder ohne Photo). Bei Staatsbürgern mancher anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.)
3. Sie sind im Besitz eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets.
4. Sie reisen mit einem Transportunternehmen in die USA ein, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist; dies sind die meisten Flug- und Schiffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.
Die Landeinreise von Mexiko und Kanada in die Vereinigten Staaten ist für einen
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ebenfalls ohne Visum möglich. An der Grenze müssen
Sie folgende Nachweise erbringen:
1. Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren gesamten USA-Aufenthalt.
2. Sie haben die Absicht, die Vereinigten Staaten nach höchstens 90 Tagen wieder zu verlassen.
Sie müssen
bei einer Landeinreise ausserdem ein kurzes Formblatt ausfüllen sowie eine Gebühr
von 6 U.S.-Dollar bezahlen.
Wenn Sie visafrei in die Vereinigten Staaten eingereist sind, können Sie
innerhalb der 90 Tage Reisen nach Kanada, Mexiko und in die Karibik unternehmen
und auf jeglichem Weg in die Vereinigten Staaten zurückkehren.
Wenn Ihre Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen, stellen
Sie bitte KEINEN Visaantrag. Sie werden allerdings ein kurzes Formblatt ausfüllen
müssen, das Sie an Bord von Ihrer Flug- oder Schiffahrtsgesellschaft bekommen.
Bitte beachten Sie, daß bestimmte Reisende in jedem
Fall ein Visum benötigen. Zu diesem Personenkreis gehören:
1. Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant. Bitte hören Sie sich dazu den Ansageteil für Au- Pairs und Praktikanten an;
2. Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;
3. Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;
4. Personen, denen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;
5. Personen, die vorbestraft sind, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen Krankheit leiden, die rauschgiftsüchtig sind oder mit Drogen handeln;
6. Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren;
7. Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen Organisationen waren oder sind.
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, benötigen Sie ein Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten.
Weitere Informationen sind unter den folgenden
Nummern erhältlich:
Visa-Informationsdienst (Tonband): 0190-270-789 (DM 1,21 / Min., Legion)
Visa Informationsdienst (Live Service): 0190-88 22 11 (DM 3,63 / Min., Legion)
Besucher-Visum?
Sie brauchen ein Besucher-Visum, wenn Sie
vorhaben, zu Urlaubs- oder Geschäftsbesuchen in die Vereinigten Staaten zu
reisen und länger als 90 Tage bleiben möchten.
Sie möchten aus rein geschäftlichen oder touristischen Gründen in die
Vereinigten Staaten reisen.
Sie haben vor, sich nur für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Dauer in den USA
aufzuhalten.
Sie haben einen festen Wohnsitz außerhalb der USA, sowie andere bindende
Verpflichtungen, die Ihre Rückkehr aus den USA erforderlich machen.
Besuchern mit einem B-Visum ist es nicht gestattet, während
ihres Aufenthaltes in den USA eine Arbeit (bezahlt oder unbezahlt) aufzunehmen,
zu studieren, oder Kinder zu betreuen.
Bitte beachten Sie, daß ein Visum keine Garantie für die Einreise in die
Vereinigten Staaten bedeutet. Die amerikanische Einwanderungsbehörde INS
entscheidet letztlich über die Einreise und die Aufenthaltsdauer in den USA.
Antragsteller deutscher Staatsangehörigkeit, aus EU-Ländern oder aus Drittländern
mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung für
Deutschland sollten ihren Antrag entweder per Post oder durch die "Drop
Box" einreichen. Alle anderen Antragsteller müssen
vorher einen Termin vereinbaren, in dem Sie die folgende Nummer anrufen: 0190-88
22 11.
Visainformationen per Faxabruf
Themenbereich: |
Inhaltsbeschreibung: |
über Fax-Abruf Nr.: |
| Visa-Informationen über Fax-Abruf (1 Seite) | Liste aller über Fax-Abruf erhältlichen Visa-Informationsblätter der US Mission Germany | 0190-92-110-110 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| Visa-Antragsformular, OF-156 (3 Seiten) | Offizielles Antragsformular OF-156 mit wichtigen Informationen zur Antragstellung | 0190-92-110-111 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| Visakategorien (4 Seiten) | Aufstellung der wichtigsten Visa-Kategorien und deren Beschreibungen - notwendig zur Bestimmung des für Sie korrekten Visums | 0190-92-110-112 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| Visumfreies Reisen (5 Seiten) | Aufstellung der Qualifikationsbedingungen für das Reisen in die USA ohne Visum (Visa Waiver Programm) sowie Angaben über Visums-Pflicht | 0190-92-110-113 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| Touristen- und Geschäfts-Visa (5 Seiten) | Zweck und Voraussetzungen zur Erteilung eines Besuchervisums zu touristischen oder geschäftlichen Aufenthalten von mehr als 90 Tagen | 0190-92-110-114 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| Schüler und Studenten (5 Seiten) | Akademische und finanzielle Bedingungen zur Erteilung eines Studentenvisums, inkl. Informationen zu Schulgebühren | 0190-92-110-115 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| Austauschbesucher (5 Seiten) | Informationen zu Austauschbesuchervisa, inkl. schulische und kulturelle Austauschprogramme sowie Austauschprogramme im Rahmen eines Medizin- oder Jurastudiums und Visa für Au-Pairs | 0190-92-110-116 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| Vorübergehende Beschäftigung (5 Seiten) | Klassifikationen der verschiedenen Arbeitsvisa, inkl. Informationen zur Einreichung einer Petition zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung | 0190-92-110-117 (DM 2,42 / Min., Legion) |
| "Green
Card Lotterie" - DV 2001 (7 Seiten) |
Informationen zu Teilnahmebedingungen und Antragstellung für das DV-2001 Programm | Deutsch:
0190-92-110-118 Englisch: 0190-92-110-119 (DM 2,42 / Min., Legion) |
Wir uebernehmen keine inhaltliche Gewaehr fuer die oben genannten Informationen!