Visabestimmungen und weitere Informationen  zur Einreise in die USA


AUSTAUSCH

Wenn Sie mit einem Austauschprogramm in die Vereinigten Staaten reisen möchten, brauchen Sie ein Visum, da dies der einzig legale Weg ist, um in die USA einzureisen.

Ausnahmen:

Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschvisum. Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine Wahlstation durchlaufen möchten.
Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.

Lassen Sie sich von Ihrer Austauschorganisation das Formblatt IAP-66 austellen und zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie damit Ihren Visumsantrag stellen. (Antragsformular OF-156 können Sie hier herunterladen!)

 

Studentenvisa

Im allgemeinen muß jeder, der in den Vereinigten Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.

Es gibt zwei Arten von Studentenvisa:
ein Visum für akademische Studien
ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist, z.B. um einen Flugschein zu erwerben.

Lassen Sie sich von Ihrer Schule oder Universität das Formblatt I-20 ausgefüllt zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie Ihren Visa-Antrag stellen.

Im Rahmen des Programms für die visafreie Einreise in die Vereinigten Staaten benötigen die Staatsbürger der folgenden Länder für Urlaubs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu 90 Tagen normalerweise KEIN Visum: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, die Schweiz, Singapur, Slovenien, Spanien und Uruguay.

Beachten Sie bitte, daß Staatsbürger von Griechenland und der Türkei ein Visum BENÖTIGEN.

Personen, die im Rahmen des Programms für visafreies Reisen in die USA reisen, ist es nicht gestattet, zu arbeiten, ein Praktium zu machen oder eine Schule zu besuchen. Dafür wird ein Visum benötigt. Um visafrei in die Vereinigten Staaten einzureisen, oder für eine visafreie Durchreise müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

1.     Ihr Aufenthalt in den USA dauert höchstens 90 Tage.

2.     Sie reisen mit einem Reisepaß ein, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes in den USA gültig ist. (Für deutsche Staatsbürger den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass / Kinderausweis (letzterer mit oder ohne Photo). Bei Staatsbürgern mancher anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.)

3.     Sie sind im Besitz eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets.

4.     Sie reisen mit einem Transportunternehmen in die USA ein, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist; dies sind die meisten Flug- und Schiffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.



Die Landeinreise von Mexiko und Kanada in die Vereinigten Staaten ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ebenfalls ohne Visum möglich. An der Grenze müssen Sie folgende Nachweise erbringen:

1.     Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren gesamten USA-Aufenthalt.

2.     Sie haben die Absicht, die Vereinigten Staaten nach höchstens 90 Tagen wieder zu verlassen.

Sie müssen bei einer Landeinreise ausserdem ein kurzes Formblatt ausfüllen sowie eine Gebühr von 6 U.S.-Dollar bezahlen.

Wenn Sie visafrei in die Vereinigten Staaten eingereist sind, können Sie innerhalb der 90 Tage Reisen nach Kanada, Mexiko und in die Karibik unternehmen und auf jeglichem Weg in die Vereinigten Staaten zurückkehren.

Wenn Ihre Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen, stellen Sie bitte KEINEN Visaantrag. Sie werden allerdings ein kurzes Formblatt ausfüllen müssen, das Sie an Bord von Ihrer Flug- oder Schiffahrtsgesellschaft bekommen.

Bitte beachten Sie, daß bestimmte Reisende in jedem Fall ein Visum benötigen. Zu diesem Personenkreis gehören:

1.     Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant. Bitte hören Sie sich dazu den Ansageteil für Au- Pairs und Praktikanten an;

2.     Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;

3.     Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;

4.     Personen, denen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;

5.     Personen, die vorbestraft sind, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen Krankheit leiden, die rauschgiftsüchtig sind oder mit Drogen handeln;

6.     Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren;

7.     Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen Organisationen waren oder sind.

              Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, benötigen Sie ein Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten.

 

                    Weitere Informationen sind unter den folgenden Nummern erhältlich:

                    Visa-Informationsdienst (Tonband): 0190-270-789 (DM 1,21 / Min., Legion)

                    Visa Informationsdienst (Live Service): 0190-88 22 11 (DM 3,63 / Min., Legion)

 

Besucher-Visum?


Sie brauchen ein Besucher-Visum, wenn Sie vorhaben, zu Urlaubs- oder Geschäftsbesuchen in die Vereinigten Staaten zu reisen und länger als 90 Tage bleiben möchten.

Sie möchten aus rein geschäftlichen oder touristischen Gründen in die Vereinigten Staaten reisen.

Sie haben vor, sich nur für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Dauer in den USA aufzuhalten.

Sie haben einen festen Wohnsitz außerhalb der USA, sowie andere bindende Verpflichtungen, die Ihre Rückkehr aus den USA erforderlich machen.

Besuchern mit einem B-Visum ist es nicht gestattet, während ihres Aufenthaltes in den USA eine Arbeit (bezahlt oder unbezahlt) aufzunehmen, zu studieren, oder Kinder zu betreuen.

Bitte beachten Sie, daß ein Visum keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten bedeutet.
Die amerikanische Einwanderungsbehörde INS entscheidet letztlich über die Einreise und die Aufenthaltsdauer in den USA.

Antragsteller deutscher Staatsangehörigkeit, aus EU-Ländern oder aus Drittländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung für Deutschland sollten ihren Antrag entweder per Post oder durch die "Drop Box" einreichen. Alle anderen Antragsteller müssen vorher einen Termin vereinbaren, in dem Sie die folgende Nummer anrufen: 0190-88 22 11.


                                       Visabeantragung und Kosten


  1.  WER MUß EINEN VISAANTRAG FÜR DIE EINREISE IN DIE USA STELLEN?
  2.  DAS UNITED STATES VISA WAIVER PROGRAM
     
  3. NOTWENDIGE DOKUMENTE
  4. WIE WIRD DAS VISUM PERSÖNLICH BEANTRAGT?
  5. WIE KANN ICH ZU EINER SCHNELLEN UND PROBLEMLOSEN BEARBEITUNG MEINES   VISAANTRAGES BEITRAGEN?

Die Visa-Bearbeitungsgebühr beträgt z.Zt.

DM 85.50


1) WER MUß EINEN VISAANTRAG FÜR DIE EINREISE IN DIE USA STELLEN?

Sie müssen einen Visaantrag stellen, wenn Sie:
die Absicht haben, in den Vereinigten Staaten eine Stelle (bezahlt oder unbezahlt) anzunehmen (gilt auch für Au-pairs and Praktikanten);
die Absicht haben, sich länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten aufzuhalten, z.B. als Tourist, um eine Schule oder Universität zu besuchen;
während der letzten fünf Jahre des Landes verwiesen wurden oder Ihnen die Einreise in die USA schon einmal verweigert wurde;
vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden oder psychischen Krankheit leiden;
rauschgiftsüchtig sind oder mit Drogen handeln, an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren oder Mitglied einer terroristischen Organisation waren oder sind.

2) DAS UNITED STATES VISA WAIVER PROGRAM TRIFFT DANN AUF SIE ZU UND BEFREIT SIE VON DER VISUMSPFLICHT, WENN:

Sie die Staatsbürgerschaft eines der folgenden Länder besitzen: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Slowenien, Schweden, die Schweiz, Singapur, Spanien oder Uruguay
und:

Ihr Aufenthalt in den Vereinigten Staaten weniger als 90 Tage dauert.

Informationen zum Visa Waiver Program


3)WIE KANN ICH ZU EINER SCHNELLEN UND PROBLEMLOSEN BEARBEITUNG MEINES VISAANTRAGES BEITRAGEN?

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute! Erkundigen Sie sich frühzeitig über eine mögliche Visumspflicht. Zum Beispiel kann es einige Wochen dauern, bis Sie ein Studentenvisum beantragen können, da Sie bestimmte Dokumente von der Schule anfordern müssen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag wenn möglich vier bis sechs Wochen vor Ihrer geplanten Abreise einzureichen.
Deutsche Staatsbürger sollten nicht persönlich beim Konsulat vorsprechen! Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung, einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürger eines EU Landes sind, schicken Sie uns bitte Ihren Pass per Post zu (bitte kein Einschreiben). Die Konsularbeamten werden Ihr Visum ausstellen und Ihnen Ihren Paß per Post zurückschicken. Ein persönliches Erscheinen bei der Konsularabteilung kann die Ausstellung des Visums verzögern, da die Konsularbeamten zu viel Zeit am Schalter verbringen müssen, anstatt Visaanträge bearbeiten zu können. Ihr Visum wird nicht am gleichen Tag ausgestellt und kann nicht persönlich abgeholt werden..

4) NOTWENDIGE DOKUMENTE

Reichen Sie die nötigen Unterlagen vollständig ein! Die folgenden Dokumente sind einzureichen: Zusammen mit den im jeweiligen Informationsteil erwähnten Unterlagen müssen Sie noch folgende Unterlagen bei der Visabeantragung einreichen: Visaantrag per Post

 

 Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums auf dem Antragsformular OF-156.

 Die folgenden Antragsteller müssen ihr Visum persönlich beantragen:

 

 5) WIE WIRD DAS VISUM PERSÖNLICH BEANTRAGT?

Es besteht keine Möglichkeit mehr, das Visum persönlich zu beantragen, es sei denn, Sie haben vorher einen Termin mit uns vereinbart, wie zuvor erwähnt. Sie werden gebeten, falls Sie ein Visum benötigen, dieses per Post zu beantragen oder unsere "Drop Box" (Briefkasten), der sich vor der Botschaft oder den Konsulaten befindet, zu benutzen. Die Konsularabteilungen in Düsseldorf, Hamburg, Leipzig, und München stellen keine Visa aus.

Falls für Sie ein persönliches Erscheinen unerlässlich ist, rufen Sie bitte unseren Live Service an, um einen Termin zu vereinbaren: 0190-88 22 11 (3,63 DM pro Minute, Legion; Mo-Fr 07:00-20:00 Uhr)

Die Bearbeitungszeit dauert etwa zwei bis drei Wochen. Während der Reisehochsaison müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Sollte wider Erwarten ein Interview nötig sein, wird das Konsulat mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Staatsbürger von nicht-EU Ländern, die nicht im Besitz einer Aufenhaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind, sollten ihren Visaantrag je nach Wohnort in Frankfurt oder Berlin stellen.

Diese Antragsteller müssen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren, indem Sie die folgende Nummer anrufen: 0190-88 22 11.

Weitere Informationen sind unter den folgenden Nummern erhältlich:

Visa-Informationsdienst (Tonband): 0190-270-789 (DM 1,21 / Min., Legion)

Visa Informationsdienst (Live Service): 0190-88 22 11 (DM 3,63 / Min., Legion)


            Visabestimmungen und weitere Informationen  zur Einreise in die USA


AUSTAUSCH

Wenn Sie mit einem Austauschprogramm in die Vereinigten Staaten reisen möchten, brauchen Sie ein Visum, da dies der einzig legale Weg ist, um in die USA einzureisen.

Ausnahmen:

Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschvisum. Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine Wahlstation durchlaufen möchten.
Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.

Lassen Sie sich von Ihrer Austauschorganisation das Formblatt IAP-66 austellen und zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie damit Ihren Visumsantrag stellen. (Antragsformular OF-156 können Sie hier herunterladen!)

Studentenvisa

Im allgemeinen muß jeder, der in den Vereinigten Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.

Es gibt zwei Arten von Studentenvisa:
ein Visum für akademische Studien
ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist, z.B. um einen Flugschein zu erwerben.

Lassen Sie sich von Ihrer Schule oder Universität das Formblatt I-20 ausgefüllt zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie Ihren Visa-Antrag stellen.

Im Rahmen des Programms für die visafreie Einreise in die Vereinigten Staaten benötigen die Staatsbürger der folgenden Länder für Urlaubs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu 90 Tagen normalerweise KEIN Visum: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, die Schweiz, Singapur, Slovenien, Spanien und Uruguay.

Beachten Sie bitte, daß Staatsbürger von Griechenland und der Türkei ein Visum BENÖTIGEN.

Personen, die im Rahmen des Programms für visafreies Reisen in die USA reisen, ist es nicht gestattet, zu arbeiten, ein Praktium zu machen oder eine Schule zu besuchen. Dafür wird ein Visum benötigt. Um visafrei in die Vereinigten Staaten einzureisen, oder für eine visafreie Durchreise müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

1.     Ihr Aufenthalt in den USA dauert höchstens 90 Tage.

2.     Sie reisen mit einem Reisepaß ein, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes in den USA gültig ist. (Für deutsche Staatsbürger den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass / Kinderausweis (letzterer mit oder ohne Photo). Bei Staatsbürgern mancher anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.)

3.     Sie sind im Besitz eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets.

4.     Sie reisen mit einem Transportunternehmen in die USA ein, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist; dies sind die meisten Flug- und Schiffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.



Die Landeinreise von Mexiko und Kanada in die Vereinigten Staaten ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ebenfalls ohne Visum möglich. An der Grenze müssen Sie folgende Nachweise erbringen:

1.     Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren gesamten USA-Aufenthalt.

2.     Sie haben die Absicht, die Vereinigten Staaten nach höchstens 90 Tagen wieder zu verlassen.

Sie müssen bei einer Landeinreise ausserdem ein kurzes Formblatt ausfüllen sowie eine Gebühr von 6 U.S.-Dollar bezahlen.

Wenn Sie visafrei in die Vereinigten Staaten eingereist sind, können Sie innerhalb der 90 Tage Reisen nach Kanada, Mexiko und in die Karibik unternehmen und auf jeglichem Weg in die Vereinigten Staaten zurückkehren.

Wenn Ihre Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen, stellen Sie bitte KEINEN Visaantrag. Sie werden allerdings ein kurzes Formblatt ausfüllen müssen, das Sie an Bord von Ihrer Flug- oder Schiffahrtsgesellschaft bekommen.

Bitte beachten Sie, daß bestimmte Reisende in jedem Fall ein Visum benötigen. Zu diesem Personenkreis gehören:

1.     Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant. Bitte hören Sie sich dazu den Ansageteil für Au- Pairs und Praktikanten an;

2.     Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;

3.     Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;

4.     Personen, denen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;

5.     Personen, die vorbestraft sind, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen Krankheit leiden, die rauschgiftsüchtig sind oder mit Drogen handeln;

6.     Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren;

7.     Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen Organisationen waren oder sind.

              Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, benötigen Sie ein Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten.

 

                    Weitere Informationen sind unter den folgenden Nummern erhältlich:

                    Visa-Informationsdienst (Tonband): 0190-270-789 (DM 1,21 / Min., Legion)

                    Visa Informationsdienst (Live Service): 0190-88 22 11 (DM 3,63 / Min., Legion)

 

Besucher-Visum?


Sie brauchen ein Besucher-Visum, wenn Sie vorhaben, zu Urlaubs- oder Geschäftsbesuchen in die Vereinigten Staaten zu reisen und länger als 90 Tage bleiben möchten.

Sie möchten aus rein geschäftlichen oder touristischen Gründen in die Vereinigten Staaten reisen.

Sie haben vor, sich nur für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Dauer in den USA aufzuhalten.

Sie haben einen festen Wohnsitz außerhalb der USA, sowie andere bindende Verpflichtungen, die Ihre Rückkehr aus den USA erforderlich machen.

Besuchern mit einem B-Visum ist es nicht gestattet, während ihres Aufenthaltes in den USA eine Arbeit (bezahlt oder unbezahlt) aufzunehmen, zu studieren, oder Kinder zu betreuen.

Bitte beachten Sie, daß ein Visum keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten bedeutet.
Die amerikanische Einwanderungsbehörde INS entscheidet letztlich über die Einreise und die Aufenthaltsdauer in den USA.

Antragsteller deutscher Staatsangehörigkeit, aus EU-Ländern oder aus Drittländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung für Deutschland sollten ihren Antrag entweder per Post oder durch die "Drop Box" einreichen. Alle anderen Antragsteller müssen vorher einen Termin vereinbaren, in dem Sie die folgende Nummer anrufen: 0190-88 22 11.

 


        Visainformationen per Faxabruf


 



Themenbereich:


Inhaltsbeschreibung:


über Fax-Abruf Nr.:
Visa-Informationen über Fax-Abruf (1 Seite) Liste aller über Fax-Abruf erhältlichen Visa-Informationsblätter der US Mission Germany 0190-92-110-110
(DM 2,42 / Min., Legion)
Visa-Antragsformular, OF-156 (3 Seiten) Offizielles Antragsformular OF-156 mit wichtigen Informationen zur Antragstellung 0190-92-110-111
(DM 2,42 / Min., Legion)
Visakategorien (4 Seiten) Aufstellung der wichtigsten Visa-Kategorien und deren Beschreibungen - notwendig zur Bestimmung des für Sie korrekten Visums 0190-92-110-112
(DM 2,42 / Min., Legion)
Visumfreies Reisen (5 Seiten) Aufstellung der Qualifikationsbedingungen für das Reisen in die USA ohne Visum (Visa Waiver Programm) sowie Angaben über Visums-Pflicht 0190-92-110-113
(DM 2,42 / Min., Legion)
Touristen- und Geschäfts-Visa (5 Seiten) Zweck und Voraussetzungen zur Erteilung eines Besuchervisums zu touristischen oder geschäftlichen Aufenthalten von mehr als 90 Tagen 0190-92-110-114
(DM 2,42 / Min., Legion)
Schüler und Studenten (5 Seiten) Akademische und finanzielle Bedingungen zur Erteilung eines Studentenvisums, inkl. Informationen zu Schulgebühren 0190-92-110-115
(DM 2,42 / Min., Legion)
Austauschbesucher (5 Seiten) Informationen zu Austauschbesuchervisa, inkl. schulische und kulturelle Austauschprogramme sowie Austauschprogramme im Rahmen eines Medizin- oder Jurastudiums und Visa für Au-Pairs 0190-92-110-116
(DM 2,42 / Min., Legion)
Vorübergehende Beschäftigung (5 Seiten) Klassifikationen der verschiedenen Arbeitsvisa, inkl. Informationen zur Einreichung einer Petition zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung 0190-92-110-117
(DM 2,42 / Min., Legion)
"Green Card Lotterie" - DV 2001
(7 Seiten)
Informationen zu Teilnahmebedingungen und Antragstellung für das DV-2001 Programm Deutsch: 0190-92-110-118
Englisch: 0190-92-110-119
(DM 2,42 / Min., Legion)

 

 


Wir uebernehmen keine inhaltliche Gewaehr fuer die oben genannten Informationen!